Hygienemaßnahmen bei der Bundestagswahl
Hygienemaßnahmen bei der Bundestagswahl
Im Wahllokal gilt gemäß §2 der 14. BayIfSMV Maskenpflicht. Die aktuelle Ampelschaltung fordert eine medizinische Maske. Es ist möglichst ein Abstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen einzuhalten. An den Gebäudeeingängen der einzelnen Wahlräume stehen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist mittels eines ärztlichen Attestes zu belegen.
Die einzelnen Wahlräume werden mind. alle 20 Minuten gelüftet. Die Stifte zur Stimmabgabe werden nach jeder Benutzung desinfiziert. Das Mitbringen eines eigenen Stiftes ist zulässig.
Weitere Informationen zur Wahl am 26.09.2021 finden Sie hier.
Veröffentlicht von Silvia Fränkel , 17.09.2021