Unternehmensnachfolge und neues Erbschaftsteuerrecht

Unternehmensnachfolge und neues Erbschaftsteuerrecht

Unternehmensnachfolge und neues Erbschaftsteuerrecht

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim informiert in der kostenlosen Veranstaltungreihe „Unternehmensnachfolge und neues Erbschaftsteuerrecht“ am 9. März im Deutschen Hof, Alleestr. 21, Kelheim, von 18.00 bis 20.00 Uhr.

Wenn der eigene Ruhestand vor der Tür steht, kümmern sich Unternehmerinnen und Unternehmer um ihre Nachfolge. Dass sie das oft sehr spät tun, ist eines der Ergebnisse des Nachfolgereports der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim.

Noch immer treten Kinder in die Fußstapfen der Eltern, doch diese Fälle werden seltener. Wer keinen Nachfolger in der Familie findet, muss externe Kaufinteressenten finden oder seinen Betrieb schließen. Für den Übergeber heißt es, sein Lebenswerk aus der Hand zu geben; für den Übernehmer, in die Phase der Existenzgründung einzutreten. Für beide Seiten beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit entsprechender Planung und Strategie. Eine Patentlösung zur Nachfolge gibt es nicht. Umso wichtiger sind individuelle Lösungen. Neben persönlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kommen rechtliche Fragen auf.

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim informiert daher in der kostenlosen Veranstaltungreihe „Unternehmensnachfolge und neues Erbschaftsteuerrecht“ am 9. März im Deutschen Hof, Alleestr. 21, Kelheim, von 18.00 bis 20.00 Uhr.

Neben den Ergebnissen der IHK-Studie zur Unternehmensnachfolge stellt Steuerberater Rainer Müller Grundzüge des neuen Erbschaftsteuerrechts für Unternehmen und Gestaltungsmöglichkeiten vor. Rechtsanwalt Alexander Rappl erläutert, was für den Notfall geregelt sein sollte, falls der Chef durch Krankheit oder gar Todesfall ausfällt.
 

Anmeldung bei Erika Forster, Tel. 09443 92824-13, forster@regensburg.ihk.de
 

 



Veröffentlicht von Ingo Knott , 22.02.2017
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