Die Räum- und Streupflicht in der Stadt Abensberg

Die Räum- und Streupflicht in der Stadt Abensberg

Die Räum- und Streupflicht in der Stadt Abensberg

Bürgersteig ein Muss.


Wer ist eigentlich dafür zuständig, dass der Bürgersteig vor dem Haus geräumt und gestreut ist? Wenn es darum geht, die Gehwege vor und Zufahrtswege zu einem Haus freizuräumen, steht grundsätzlich immer der Eigentümer an erster Stelle in der Pflicht. Diese Aufgabe kann er zwar an andere übertragen - etwa indem er im Mietvertrag oder in der Hausordnung festhält, dass die Mieter seines Hauses sich um den Winterdienst kümmern. Doch rein rechtlich bleibt er dafür verantwortlich, dass die ihrer Verpflichtung auch nachkommen.

Wann und wie oft? Kernzeit für alle Schipper und Streuer ist in der Regel der Zeitraum von 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends. Allerdings gibt es Einschränkungen: Wenn es 24 Stunden ununterbrochen am Stück schneit oder über Stunden hinweg Eisregen niedergeht, wird kaum ein Fußgänger ernsthaft freie und gestreute Bahnen auf dem Gehsteig erwarten können. Bei derartig ungewöhnlichen Wetterverhältnissen erlaubt der Gesetzgeber auch den Verantwortlichen, Schneeschippe und Streueimer so lange im Keller stehen zu lassen, bis das Schlimmste vorbei ist. Jedoch bedeutet das nicht, dass der Winterdienst mit einer Schicht pro Tag erledigt wäre: Falls notwendig, muss man auch mehrmals am Tag antreten.

Wo muss geräumt werden? Höchste "Räum-Priorität" hat der Gehsteig vor dem Haus bzw. um das Grundstück: Hier muss ein mindestens ein 1 Meter breiter Streifen freigeräumt werden, auf dem zusätzlich gestreut wird. Gleiches gilt, wenn ein Gehsteig nicht vorhanden ist. Dann muss am Rand der öffentlichen Straße ein entsprechend breiter Bereich freigehalten werden. Grundsätzlich muss geräumter Schnee neben der Gehbahn so gelagert werden, dass der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder erschwert wird.

Salz oder Sand? In Abensberg ist die Verwendung von Streusalz nur an besonders gefährlichen Stellen (Steigungen, Treppen etc.) erlaubt. Es gibt jedoch umweltfreundliche Alternativen wie Sand, Split oder auch Asche, welche ausdrücklich erwünscht sind.

Wer bezahlt im Schadensfall? Verunglückt ein Fußgänger auf dem Gehweg vor dem Haus auf einer Eisplatte, wird sich die Krankenversicherung zunächst an denjenigen wenden, der fürs Räumen und Streuen zuständig gewesen wäre. In der Regel springt dann dessen Privathaftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten. Wer das allerdings als Freifahrtschein nimmt, um der lästigen Winterarbeit zu entkommen, riskiert einiges: Bei Wiederholungsfällen kann der Versicherungsschutz erlöschen. Wenn Sie krank werden oder in den Urlaub fahren, müssen Sie sich um eine Vertretung kümmern. Bei einem Unfall droht sonst noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Räumdienste auf den Straßen Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit dem Auto unterwegs ist, muss sich entsprechend vorsichtig verhalten. Das ist die Regel. Ein Grundrecht auf geräumte Straßen gibt es in Deutschland nicht. Allerdings werden in Abensberg innerhalb geschlossener Ortschaften zumindest die Hauptstraßen geräumt und gestreut, ebenso besonders gefährliche Stellen, wie etwa Kreuzungen oder Steigungen. Aber auch hier gelten bestimmte Kernzeiten: Wer um 3.00 Uhr nachts aus der Diskothek nach Hause fährt, muss auch alleine mit einer geschlossenen Schneedecke auf der Straße klar kommen.


Im Foto: Streusalz ist in Abensberg nur an besonders gefährlichen Stellen wie Steigungen oder Treppen erlaubt.



Veröffentlicht von Ingo Knott , 15.11.2022
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