Freibad öffnet am 11. Juni
Freibad öffnet am 11. Juni
Die Stadt Abensberg wird unter Beachtung der bestehenden Pandemie-Regeln Badefreunden die Möglichkeit zum Besuch des Freibads geben. Die Öffnung ist für Donnerstag, 11. Juni, 9 Uhr, vorgesehen. Es gibt nur Tagestickets und die Gesamtzahl der Besucher muss auf 380 Personen begrenzt werden. Eine Ampel regelt den Einlass; die Besucherzahlen werden laufend online gestellt auf www.abensberg.de/freibad, so dass unnötige Anfahrten vermieden werden können. Auch bei einem nur kurzfristigen Verlassen des Freibad-Geländes wird das Tagesticket ungültig.
Bis zur Eröffnung an Fronleichnam arbeitet die Stadt Abensberg an den Voraussetzungen, um einen hygienischen und sicheren Ablauf zu gewährleisten. So müssen im Außenbereich Umkleidemöglichkeiten geschaffen werden, da das Luftvolumen der vorhandenen Umkleiden zu gering ist. Geduscht werden darf nur im Außenbereich. Im Freibadgebäude und an der Kasse werden Abstandsmarkierungen angebracht. Es gilt im Zugangsbereich Maskenpflicht; das Gebäude ist zügig zu verlassen.
Öffnungszeiten und Eintrittspreise
Die Öffnungszeiten sind montags und mittwochs von 9 bis 19 Uhr, an allen anderen Tagen von 9 bis 20 Uhr. Die frühere Schließung am Montag- und Mittwochabend ist nötig, um eine Vereinsnutzung zu ermöglichen. Die Eintrittspreise sind für Kinder und Jugendliche ab dem 4. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2,50 Euro, Erwachsene zahlen 4,50 Euro. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen eintreten. Tageskarten werden nur bei persönlicher Anwesenheit ausgegeben. NEU seit dem 29. Juni 2020 sind diese Regelungen: Es gibt nun einen Früh-Sparpreis, bei dem Erwachsene morgens die Tageskarte kaufen. Wenn sie vor 11 Uhr das Freibad verlassen, erhalten sie zwei Euro zurück. Auch einen Abend-Sparpreis gibt es nun - täglich ab 17.30 Uhr beträgt der Eintritt für Erwachsene 2,50 Euro.
Kioskbetrieb ist gestattet
Der Betrieb der beiden Kioske im Freibad ist gestattet, die Betreiber sind für die Einhaltung der Gastronomieregelungen zuständig.
Regelungen für das Schwimmerbecken
Im Schwimmerbecken werden bei mittlerer bis hoher Auslastung Schwimmbadleinen verwendet, um eine bessere Einhaltung der Abstände und einen effizienten Schwimmbetrieb zu ermöglichen. Dann greifen auch Einbahnregelungen für die Schwimmrichtung und es gibt Bahnen für „gemütliches Schwimmen“ und „Sportschwimmen“.
Sprungturm ist gesperrt
Da der Sprungturm gesperrt ist, kann in diesem Bereich zum Beispiel getaucht werden. Im Nichtschwimmerbecken wird es aufgrund der besseren Überschaubarkeit keine Schwimmbadleinen geben. Das Planschbecken wird normal betrieben.
Bitte Regelungen beachten
Alle Mitarbeiter sind hinsichtlich der Hygieneregeln geschult; es gibt getrennte Pausen und ein Schichtsystem; bei Erste-Hilfe-Leistungen müssen nach Möglichkeit ein Mund-Nase-Schutz und Handschuhe getragen werden. Die Sanitär- und Beckenumgangsflächen werden täglich desinfiziert, alle Griffflächen werden mehrmals täglich gereinigt. Für die Besucherinnen und Besucher gibt es Aushänge, die die Corona-Regelungen kommunizieren.
1. Bürgermeister Dr. Uwe Brandl: „Ich hoffe, dass der Betrieb des Freibads angesichts vieler Auflagen und Einschränkungen reibungslos abläuft und appelliere an alle, sich vernünftig zu verhalten.“
Veröffentlicht von Ingo Knott , 03.06.2020