Grundsatzangelegenheiten in Rechtsfragen
Grundsatzfragen der Verkehrsüberwachung
Herr Piendl betreut zudem das Stadtarchiv
Wichtige Info zur Verkehrsüberwachung:
Für alle Ordnungswirdrigkeiten, die im Stadtgebiet geahndet werden, ist ausschließlich der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz zuständig. Dies beschloss der Abensberger Stadtrat in seiner März-Sitzung 2018.
Für Grundsatzangelegenheiten der kommunalen Verkehrssicherheit ist das Rechstamt zuständig. Wir weisen darauf hin, dass auch alle Polizeidienststellen den ruhenden und fließenden Verkehr im Stadtgebiet unabhängig vom Zweckverband überwachen können.
Ihren Handwerker-Parkausweis können Sie weiterhin im EWO beantragen.